Was ist der Primärenergiebedarf?
Der Begriff des Primärenergiebedarfs beschreibt den gesamten, maximalen Energieverbrauch eines Hauses. Dabei wird auch der Aufwand berücksichtigt, der für den Prozess der Energiegewinnung notwendig ist. Somit ist der Primärenergiebedarf in der Regel deutlich höher als der angegebene Wert auf den Rechnungen für Strom, Heizung und Co., welcher auch als Endenergiebedarf bezeichnet wird. Denn gewisse Energieanteile gehen bereits vor der eigentlichen Nutzung im Eigenheim verloren. Außerdem müssen fossile Energieträger wie Erdöl oder Erdgas zunächst gewonnen und umgewandelt werden. Für ihre Speicherung und den Transport zum jeweiligen Gebäude ist ebenfalls wertvolle Energie notwendig. All diese Faktoren berücksichtigt der Primärenergieverbrauch.
Der Wert des Maximalverbrauchs unterscheidet sich dabei von Gebäude zu Gebäude, stets abhängig von den jeweils vorliegenden Bedingungen. So ist der Primärenergiebedarf eines kleinen Hauses beispielsweise geringer als der einer großzügig gehaltenen, freistehenden Stadtvilla. Als Hausbesitzer können Sie den Primärenergiebedarf Ihrer Immobilie mit einer fest vorgegebenen Formel selbst berechnen.
Primärenergiebedarf bei Neubauten versus Bestandsgebäuden
Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) gibt an, wie hoch der jährliche Primärenergieverbrauch eines Neubaus maximal sein darf. Dieser Grenzwert wird in Kilowattstunden angegeben und zeigt an, wie viel Energie jährlich für die Warmwasserbereitung sowie die Heizung, Kühlung und Lüftung des Gebäudes aufzubringen ist.
Erneuerbare Energiequellen können den Primärenergieverbrauch Ihres Eigenheims spürbar reduzieren. Energetische Sanierungen stellen daher oft eine lohnenswerte Investition dar. Hierbei müssen jedoch, genauso wie bei der Errichtung eines energiesparenden Neubaus, bestimmte Standards und Vorgaben beachten werden. Entscheidend ist ihre Einhaltung insbesondere dann, wenn Sie Fördergelder und Zuschüsse für Ihr Bauvorhaben beantragen möchten.
Entscheiden Sie sich für die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes, gilt es die Vorgaben des GEGs zum individuellen Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes zu berücksichtigen.
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